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   OLG Hamm, 09.02.1998 - 18 U 120/97   

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https://dejure.org/1998,2795
OLG Hamm, 09.02.1998 - 18 U 120/97 (https://dejure.org/1998,2795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.1998 - 18 U 120/97 (https://dejure.org/1998,2795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 1998 - 18 U 120/97 (https://dejure.org/1998,2795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Unklare Maklergebühr

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unklare Provisionsabrede in Zeitungsannonce geht zu Lasten des Maklers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kurzexposé "Kaufpreis DM 90.000,-- + Provision" begründet keine Maklerprovisionspflicht! (IBR 1998, 407)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 127
  • NZM 1998, 380
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1998 - 18 U 120/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. NJW-RR 1995, 819 und 1994, 1078) kann im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 95, 393 = NJW 1986, 177) der Kunde, der auf eine Zeitungsanzeige oder sonst mit einem Makler in Verbindung tritt, zunächst davon ausgehen, daß der Makler die von ihm angebotenen Objekte vom Verkäufer an die Hand bekommen hat, für den Verkäufer tätig wird und von diesem auch die Provision erhält.
  • OLG Hamm, 16.05.1994 - 18 U 231/93

    Begründung des Maklerprovisionanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1998 - 18 U 120/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. NJW-RR 1995, 819 und 1994, 1078) kann im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 95, 393 = NJW 1986, 177) der Kunde, der auf eine Zeitungsanzeige oder sonst mit einem Makler in Verbindung tritt, zunächst davon ausgehen, daß der Makler die von ihm angebotenen Objekte vom Verkäufer an die Hand bekommen hat, für den Verkäufer tätig wird und von diesem auch die Provision erhält.
  • OLG Hamm, 19.05.1994 - 18 U 167/93

    Zeitungsanzeige ohne Nennung des Provisionspflichtigen lässt Provisionsanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1998 - 18 U 120/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. NJW-RR 1995, 819 und 1994, 1078) kann im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 95, 393 = NJW 1986, 177) der Kunde, der auf eine Zeitungsanzeige oder sonst mit einem Makler in Verbindung tritt, zunächst davon ausgehen, daß der Makler die von ihm angebotenen Objekte vom Verkäufer an die Hand bekommen hat, für den Verkäufer tätig wird und von diesem auch die Provision erhält.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2011 - 7 U 160/10

    Notwendigkeit des Zustandekommens eines provisionspflichtigen Maklervertrags für

    Die Rechtsprechung zur Übermittlung eines Kaufangebots per Inserat geht in einem Fall, in dem die Position "Maklerhonorar" bei den mit dem Ankauf des Objekts verbundenen Kosten erscheint, der Zusatz "Käuferprovision" aber fehlt, nicht von einem hinreichend deutlichen Provisionsversprechen aus (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 368; OLG Hamm NJW-RR 1999, 127; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1078; OLG Hamm NJW-RR 1995, 819 ).
  • AG München, 27.10.2011 - 222 C 5991/11

    Deutliche Worte...

    Gleiches gilt für die Angabe in einem Exposé: "Kaufpreis 90.000 DM + Provision" (OLG Hamm NJW-RR 1999, 127).
  • OLG Hamm, 27.01.2005 - 18 U 70/04

    Bedeutung eines im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nennung des Kaufpreises

    a) Der Senat hat in der Vergangenheit wiederholt in Fällen, in denen der schriftliche Hinweis auf die Courtage in unmittelbaren Anschluß oder Zusammenhang mit der Nennung des Kaufpreises erfolgte, entschieden, daß ein solcher Hinweis ohne weitere Klarstellung, von wem die Courtage zu zahlen ist, vom Kaufinteressenten auch dahin verstanden werden kann, daß der Verkäufer dem Makler die Provision schuldet und diese als Bestandteil in die Summe aus eigentlichem Kaufpreis und zusätzlichen Erwerbskosten einkalkuliert hat (Senat, NJW-RR 1994, 1078, NJW-RR 1995, 819, 820 sowie NJW-RR 1999, 127, 128).
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